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Satzung des Kollektivs der NEUEN METHODIKER

Präambel
[1. Grundlegung]
Der Verein geht davon aus, dass Freiheit, Glück und Menschlichkeit stark von der kommunikativen Struktur (und insbesondere von der quantitativen Sender/Empfänger-Relation) geprägt sind. Grob gesagt, kann diese Struktur entweder wechselseitig sein, oder von einem Sender zu Millionen Empfängern verlaufen. In der ersten Situation kann es - allerdings nur wenn die Kommunikationssituation nicht von wirtschaftlichen o.ä. Zwecken geprägt ist - zu einem wirklichen Austausch kommen. Dieser Austausch, den wir in der heutigen Gesellschaft vor allem im privaten Bereich - etwa in Liebesbeziehungen - kennen, ist das, was uns wirkliches Selbstbewusstsein geben und uns glücklich machen kann. In der zweiten kommunikativen Situation, wird der Einzelne zum Nur-Empfänger degradiert. Es entsteht das Gefühl sozialer Ohnmacht, da nichts von dem, was der Nur-Empfänger tut, sich im kommunikativen Kanal spiegelt. Durch die damit einhergehende Destabilisierung des Selbstbewusstseins, entsteht das Bedürfnis sich mit Waren und Konsum aufzuwerten und von sich selbst abzusehen. Der Zwang von sich abzusehen, führt zum immer stärkeren Konsum massenmedialer Unterhaltung oder womöglich in andere Süchte. Das Bedürfnis, das immer weiter destabilisierte Selbstbewusstsein mit Waren und Konsum aufzuwerten, wird durch das Marketing (z.B. TV-Werbung) befördert und in bestimmte Bahnen gelenkt. Eine Wirkungsverstärkung realisiert sich durch die Massenhaftigkeit des Prozesses, der die Basis dafür bildet, das die massenmedial entstandenen Formungen sich auch in der Kommunikation zwischen Anwesenden fortprägen. In wieweit dem Marketing, das Ware und Identität verknüpft, hier eine entscheidende Rolle zukommt, muss im Einzelnen noch untersucht werden. Unter Umständen ist es so, dass das Marketing, das das (private) Fernsehen generiert, auch außerhalb des Werbeblocks das Generalinteresse der Wirtschaft, von der es bezahlt wird (eindimensionale Differenzierung über Besitz und Konsum) verfolgt.

Die Denkmodelle, mit denen wir arbeiten sind meta-kybernetisch bzw. systemtheoretisch. Was heißt das? Das heißt, das wir Gesellschaft - die wir weitgehend als Kommunikation fassen - versuchen in ihrer operativen Verknüpfung in ihrem So-und-nicht-anders-Sein zu begreifen. Alle stabilen gesellschaftlichen Zustände, egal ob sie positiv oder negativ zu bewerten sind, bestehen so gesehen, aus sich selbst erhaltenden Kreisläufen: sie sind selbst-generativ.

[2. Historische Implikationen]
Zur Zeit befinden wir uns in einem großen technischen Umbruch (der sogenannten zweiten industriellen Revolution). Die Entwicklungen auf dem Gebiet der digitalen Technik hat und wird weiterhin zu völlig neuen Kommunikationsmöglichkeiten führen. Diese Möglichkeiten und ihre Weiterentwicklung werden eine wichtige Grundlage zukünftiger gesellschaftlicher Strukturen bilden. Dieser Strukturwandel birgt sowohl Chancen als auch Gefahren für den Einzelnen und die Gesellschaft. Die Gefahren bestehen darin, dass, obwohl digitale Technik die Möglichkeiten von Verständigung bietet, sie auf eine Weise realisiert wird, dass gerade sie in die Isolation führt. Diese Isolation kann in einen Teufelskreis führen, die man als eine Sucht bezeichnen könnte, die sich aus einer sich immer weiterer steigernden Angst vor Konfrontation mit sich selbst und anderen Menschen speist. Diese Entwicklung der kommunikativen Abtrennung der Einzelnen untereinander realisiert sich dort, wo statt interaktiver Kommunikation, Massenmedien einseitig (als One-way-Kommunikation) ihren Einsatz finden. Dadurch führt genau das, was die Menschen verbinden könnte, zu ihrer Trennung.

[3. Positionierung]
Unsere These ist, dass diese Entwicklung nicht den blinden, selbst-generativen Dynamiken des Marktes überlassen werden darf. Vielmehr müsste herausgefunden werden, welche Strukturen dem Menschen entsprechen und ihn sowohl glücklich machen, als auch sein Selbstbewusstsein soweit stabilisieren, dass er sich als verantwortlicher Mitgestalter der Gesellschaft zu denken wagt.
Unser erklärtes Ziel ist es, mit kommunikativen Situationen zu experimentieren, die auf Wechselseitigkeit basieren. Diese kommunikativen Situationen sind öffentlich und sollen Modellcharakter haben. Alle Ergebnisse werden der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Alle Veranstaltungen sind öffentlich.
Neben der Relation zwischen Kommunikation und Glück, Selbstbewusstsein u.ä., interessiert uns vor allem, wie sich öffentliche Situationen wirklicher Wechselseitigkeit etablieren lassen.

[4. Selbstverständnis]
Das Kollektiv der NEUEN METHODIKER ist eine Gruppe von Künstlern, Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen und anderen Interessierten, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, demokratische und wechselseitige (interaktive) Kommunikationsformen zu entwickeln, insbesondere unter der Verwendung von Video/Film- und Internet-Technik. Der demokratische Diskurs in einer Gruppe unter Anwesenden bzw. virtuell anwesenden soll wiedererlernt und gepflegt werden. Wir gehen davon aus, dass gerade diese Form der demokratischen Kommunikation Grundbaustein für die Ausbildung des eigenen Selbstbewusstseins und damit auch für eine größere Toleranz gegenüber Menschen anderer sozialer Waben und Kulturen sein kann.

Der Verein soll Menschen die Möglichkeit geben, Gedanken und Standpunkte mitzuteilen und verschiedene Techniken der Kommunikation zu erlernen und - über Grenzen der Kulturen, auch der der sozialen Waben, hinweg - anzuwenden.

[5. Nachtrag]
Obwohl unser Interesse gleichsam wissenschaftlich als auch künstlerisch-kulturell geprägt ist (tatsächlich ist Kommunikation ja nicht nur das Feld der Medienwissenschaften und Kunst sondern auch das der Soziologie), liegt der Akzent der Aktivitäten des Vereins auf der experimentell-praktischen Anwendung von künstlerisch-kommunikativen Techniken, die sich in interaktiven Aufführungen, interaktiven Ausstellungen etc. realisieren.


§ 1 Name, Sitz
Der Verein trägt den Namen: "Kollektiv der NEUEN METHODIKER". Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz "e.V." ergänzt. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.

§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Vereinszweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung vom 1.2.1977 (§ 52 ff. AO), in der jeweils gültigen Fassung.
2. Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens und die Förderung der Kunst und Kultur im Sinne der Präambel.
Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:
2.1 Erstellung von Filmen und Videos gemäß dem Manifest der NEUEN METHODE. Der Verein unterstützt Produktion, Schnitt und Präsentation. Dies beinhaltet sowohl kreative als auch technische Unterstützung. Diese Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf natürliche Personen.
2.2 Entwicklung und Erprobung künstlerischer Formen der Kommunikation, die eine soziale Relevanz (das menschliche Glück) haben, sowie Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie.
2.3 Organisation und Durchführung von Salons und anderen Auftrittsmöglichkeiten für Vereinsmitglieder, die dort ihre Arbeiten zeigen und Diskussionen darüber führen können. (Narratives VJ-ing und Interaktives Kino)
2.4 Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen.
2.7 Es soll mittels Videotechnik und qualitativer Sozialforschung Menschen die Möglichkeit gegeben werden, über ihre eigene Schicht hinaus andere Menschen aller anderen Kulturen und Gruppen besser kennen und verstehen lernen (Class-hopping)
2.8 Herausgabe inter-medialer Publikationen. (Die Publikationen werden vom Verein redaktionell bearbeitet und verantwortet. Der Verein verlegt die Publikationen nicht selbst.)
2.9 Veranstaltungen internationaler Congresse, Treffen sowie virtueller Zusammenkünfte.

§ 4 Selbstlosigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
3. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.
4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Keine Person darf durch Aufgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind finanziert, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
6. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an den Beatitude Fortuning e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

§ 5 Aufgaben und Aktivitäten
- 1.a Förderung der Herstellung von Videos nach einem der beiden Manifeste der NEUEN METHODE.
- 1.b Es soll eine Produktionskasse eingerichtet werden, aus der Projekte finanziert werden. Der/die VereinssekretärIn koordiniert die Bemühungen, für diese Kasse Geld zu bekommen. Aufgabe des/der Vereinssekretär(s)In ist es, Fördergelder von anderer Stelle zu erhalten, die in die Produktionskasse des Vereines fließen, wobei ihr die Verantwortung für die Förderungsanträge an die offiziellen Stellen obliegt. Aus dieser Produktionskasse werden Produktionen von Mitgliedern des Kollektives der NEUEN METHODIKER finanziert.
- 2. Das Schaffen von Schnittmöglichkeiten für Vereinsmitglieder, sowie technische und - wenn gewollt - auch gedanklich-formale Unterstützung.
- 3. Präsentation der Videos, die nach der NEUEN METHODE hergestellt worden sind, wobei interaktive Formen, insbesondere narratives VJ-ing, bevorzugt werden.
- 4. Folgende Präsentationsmöglichkeiten werden u.a. gefördert: Das "kommunikative" Möbel - welches das Gespräch auf das Wesentliche bringt: Auf das Schicksal der Menschheit.
Interaktive Ausstellungen, interaktive Präsentation im I-Net.
5.a Kommerzielle Auswertungen werden toleriert, aber nicht im Besonderen gefördert.
Die Fördersumme wird bei einer kommerziellen Auswertung wieder zurück an den Verein geführt. Die unmittelbaren Kosten der Produktion, die der Verein in Form von finanziellen, personalen und Sachmitteln beigesteuert hat, werden aus den Erlösen gedeckt (konkrete Abrechnung ist beizufügen).
5.b Die Restsumme steht dem/der AutorIn oder dem Autorenteam für neue Produktionen zur Verfügung, die gemäß der NEUEN METHODE verlaufen soll. Bei der Entscheidung um die Bewilligung der Gelder wird also nur geprüft, ob der Antrag dieser Satzung/den Manifesten entspricht, was im positiven Fall zur Förderung mit der Restsumme führt. Die Prüfung wird von der/dem SekretärIn vollzogen.
5.c Diese Mittel können auch anderen Kollektivmitgliedern zur Produktion oder Vermittlung zur Verfügung gestellt werden, wenn diese der Satzung/dem Manifesten entsprechen.
5.d Außerdem steht es ihnen frei, die Mittel dem Verein zu übertragen.
Sollte er wünschen die Mittel zur reinen Vermittlung (Präsentation statt Produktion) auszugeben, muss die Vermittlung die einfache Mehrheit im Kollektiv finden.
5.c Auf keinen Fall darf es geschehen, dass kommerziell erfolgreiche von kommerziell nicht erfolgreichen Kollektivmitgliedern getrennt werden - allein die Botschaft und ihre Form als Rhetorik zählt. Die Form soll immer Mittel zur Kommunikation sein. Diese Kommunikation ist mit anderen Kommunikationsformen anderer Kollektivmitglieder weitgehend zu vernetzen.

§ 6 Vergaberichtlinien
1. Der Antrag muss erklären, dass das Video nach den Grundsätzen der
NEUEN METHODE hergestellt wird. Er hat darzulegen, wie dies geschehen soll.
2. Es wird ein Realprozess abgebildet.
3. Es wird sowohl eine Geschichte erzählt als auch ein relevanter Gedanke vermittelt. Das Thema kann aber auch essayistisch behandelt werden und ist dann als Aufsatz einzureichen, in Begleitung von einer Konzeption der Kommunikation (filmische Ausführung und VJ-ing-Konzept). Ziel ist es, das Material für einen VJ-ing-Abend herzustellen.
4. Der Antrag muss sich auf eines der beiden Manifeste der NEUEN METHODE beziehen. Weicht der Antrag von den Kriterien der Manifeste ab, ist dies im Einzelnen zu begründen. Abweichungen sollten immer formuliert und diskutiert werden.

§ 7 Philosophisch-ethische Grundsätze der Vergabe
1. Der Antragsteller muss außerstande sein, das Projekt anderweitig zu finanzieren.
2. Der Inhalt ist zunächst auf ein einziges Thema begrenzt: Aufklärung. Das umfasst: Der Mensch als Sterbender; die Sehnsucht nach Sinn; das Bewusstsein der Art; Utopien; die Theodizee-Frage; was ist Erkenntnis?; das Perspektivische aller Wahrheit; Selbstmord als philosophisches Problem; wie ertrage ich das Bewusstsein des sozial Verdrängten, das sich in unseren Albträumen weiterspinnt...
3. Spannung als Selbstzweck bleibt ohne Beurteilung.
4. Des weiteren können sowohl interaktive Aufführungen veranstaltet als auch Maßnamen getroffen und finanziert werden, die die Resultate der NEUEN METHODE kommunizieren. Vermittlungen der Resultate der NEUEN METHODE müssen immer das Ziel haben, interaktive Kommunikationsstrukturen zu schaffen oder für diese zu werben.
5. Für jede bewilligte Produktion wird ein Vertrag mit dem Verein als Produzenten geschlossen. Der Verein hat das Recht hier auch andere Produzenten oder Produktionsfirmen einzuschließen.
6. Als Autor aller Filme gilt das Kollektiv.
7. In allen Pressemitteilungen und Veröffentlichungen jeglicher Art ist die Internetseite des Vereins zu vermerken.
8. VJ-et das Kollektivmitglied sein eigenes Material, ist sein Name als VJ in Pressemitteilungen - wenn er dies wünscht - zu nennen.

§ 8 Verwaltungstechnische Grundlagen
1.a Die Entscheidungen über die Produktionsbeihilfe werden mit einfacher Mehrheit im Kollektiv nach einer höchstens 30-minütigen Präsentation verabschiedet.
1.b Diese Zeit kann überschritten werden, wenn dies von den anwesenden Mitgliedern einstimmig beschlossen wird.
2. Anträge dürfen höchstens zweimal und dann auch nur in veränderter Form, eingereicht werden. Für die zeitliche Disposition der Präsentationen sind einseitige Projektbeschreibungen bei dem/der VereinssekretärIn der NEUEN METHODE einzureichen. Es liegt im Ermessen des/der Vereinssekretär(s)In, wann welche Präsentation terminiert wird.
3. Die/der SekretärIn der NEUEN METHODE ist mit einfacher Mehrheit im Dreijahresturnus zu wählen.
4. Auf ein Jahr wird ein(e) ModeratorIn gewählt, die/der für den Verein hauptberuflich tätig ist. Er/Sie verarbeitet die Inhalte und supervisiert alle Projekte, leitet die Zusammenkünfte und zeichnet verantwortlich für das Protokoll, welches gemeinsam mit dem/der VereinssekretärIn verfasst wird.
5. Die Beitragspflicht der Mitglieder zu überwachen obliegt der/dem SekräterIn.
6. Budgets als Nothilfe kann er/sie bis zu 500   alleinverantwortlich nach Einsicht in eine ca. 4-seitige Projektbeschreibung bewilligen. Bei all ihren/seinen Entscheidungen ist er/sie bei der Vergabe an die Kriterien der Arbeitsprotokolle und insbesondere die der Manifeste gebunden.

§ 9 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützen will.
2. Der Antrag auf Aufnahme muss schriftlich gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrages kann der Antragssteller innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung der Ablehnung die Mitgliederversammlung anrufen.
3. Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr.
4. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins verstößt oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für mehr als drei Monate in Rückstand bleibt, so kann das Mitglied vom Vorstand mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand muss dem Mitglied vor Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung einräumen. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann Berufung bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden.
5. Die Mitgliedschaft endet durch
a) Austritt
b) Ausschluss
c) Tod bzw. Löschung (bei juristischen Personen).

§ 10 Pflichten und Rechte
1. Jedes aktive Vereinsmitglied verpflichtet sich, mit seinen Fähigkeiten für die Verfertigung von Filmen/ Videos, die nach der NEUEN METHODE hergestellt werden, mit Motivation und Zeit einzustehen. Jeder arbeitet in jeder Position.
2. Vereinsbeiträge:       Aktive Mitglieder 10 Euro  im Monat
                                     ermäßigt 5 Euro im Monat
                                     Fördermitglieder 20 Euro im Monat
                                     Institutionen 40 Euro im Monat

3. Nur aktive Mitglieder sind für Produktionen antragsberechtigt.
4. Fördermitglieder können Resultate der NEUEN METHODE vermitteln und hierfür eine Förderung beantragen.
5. Nicht aktiven Mitgliedern steht der Mitgliedsbeitrag offen.

§ 11 Spenden
1. Spenden, auch von Nichtmitgliedern, werden für den satzungsgemäßen Zweck verwendet.
2. Der Spender wird - wenn gewünscht - über alle Veranstaltungen, die mit seinen Mitteln zustande kommen, informiert.

§ 12 Informationspflicht
Alle Mitglieder werden über die vom Verein veranstalteten und geförderten Aufführungen informiert.

§ 13 Organe des Vereins
a) Der Vorstand
b) Die Mitgliederversammlung

§ 14 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus einem 1. Vorsitzenden und einem 2. (stellvertretenden) Vorsitzenden.
1.A. Der Kassenwart, der nicht dem Vorstand angehören darf, kontrolliert dessen Ausgaben.
2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende.
Beide Vorsitzende können den Verein (auch einzeln) gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in besonderen Wahlgängen gewählt. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen.
4. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Dazu gehören:
a) die Vorbereitung der Mitgliederversammlung
b) die Planung und Koordination des Vereinsangebots
c) die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
d) der Kassenwart verwaltet die dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel nach den Anweisungen des Vorstandes.
5. Der Vorstand kann für die laufende Verwaltung der Geschäfte einen Geschäftsführer bestellen. Dieser kann vom Vorstand als besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB bestellt werden. Der Geschäftsführer ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen. Die Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal sowie nach Bedarf statt.
6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
7. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Die Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.
8. Der Vorstand übt seine Tätigkeit als Vorstand ehrenamtlich aus.

§ 15 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen. Die Einladungen erfolgen durch den Vorstand 14 Tage vorher in schriftlicher Form unter Mitteilung der Tagesordnung.
2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Einberufung von 1/3 sämtlicher Vereinsmitglieder unter Angabe der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
4. Der Mitgliederversammlung sind die Jahresabrechnungen und der Jahresbericht zur Beschlussfassung und Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.
5. Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere
a. die Genehmigung des Haushaltsplanes, der vom Vorstand vorgelegt wird
b. die Wahl und Abwahl des Vorstandes
c. Satzungsänderungen
d. Auflösung des Vereins
e. Aufnahme von Darlehen unter Euro 1000 entscheidet der Vorstand selbstständig.
6. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
7. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

§ 16 Bekundung der Beschlüsse, Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins und Vermögensbildung
1.Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand und dem Protokollführer zu unterzeichnen.
2. Für den Beschluss, die Satzung zu ändern oder den Verein aufzulösen, ist eine 3 / 4 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach schriftlicher Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung mit einer Frist von 2 Monaten gefasst werden.
3. Falls die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt, wird der Vorstand gemeinsam zu Liquidatoren ernannt.
4. Mit dem nach Beendigung der Liquidation vorhandenen Vermögen ist nach § 4 Absatz 5 zu verfahren.
Festgestellt am 17.10.2002 / Überarbeitet am 15.06.2003